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Neue Eigentümer oder Mieter von Zweitwohnsitzen

Neue Eigentümer oder Mieter von Zweitwohnsitzen

Sich als neuer Eigentümer oder Mieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses anmelden.

Hier finden Sie das Vorgehen, um sich als neuer Eigentümer oder Mieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung anzumelden. Neue Mieter können sich anmelden, wenn sie einen Mietvertrag von 3 Monaten oder mehr haben. Bitte lesen und beachten Sie vor der Anmeldung das "Tourismusgesetz (LTur) und Kurtaxe" (insbesondere Art. 21 LTur).

Wie Sie sich als neuer Eigentümer oder neuer Mieter eines Ferienobjekts anmelden:

  • Anmeldeformular herunterladen und ausfüllen
  • Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular per Post oder E-Mail an die in der Region zuständige Geschäftsstelle

Wichtig! Für jedes Objekt muss ein Formular ausgefüllt werden.

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