Neue Eigentümer oder Mieter von Zweitwohnsitzen
Sich als neuer Eigentümer oder Mieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses anmelden.
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Sich als neuer Eigentümer oder Mieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses anmelden.
Hier finden Sie das Vorgehen, um sich als neuer Eigentümer oder Mieter eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung anzumelden. Neue Mieter können sich anmelden, wenn sie einen Mietvertrag von 3 Monaten oder mehr haben. Bitte lesen und beachten Sie vor der Anmeldung das "Tourismusgesetz (LTur) und Kurtaxe" (insbesondere Art. 21 LTur).
Wie Sie sich als neuer Eigentümer oder neuer Mieter eines Ferienobjekts anmelden:
Wichtig! Für jedes Objekt muss ein Formular ausgefüllt werden.
Kontakte Organizzazione turistica Lago Maggiore e Valli für Zweitwohnungen
Gambarogno
Tel. +41 91 759 77 04
[email protected]
Locarno und Täler
Tel. 0848 091 091
[email protected]
Tenero und Verzasca
Tel. 0848 091 091
[email protected]
Vallemaggia
Tel. +41 91 759 77 26
[email protected]
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