Wie man im Tessin heiratet: hier ist das Schritt-für-Schritt-Verfahren für die Planung Ihrer Traumhochzeit in der Region Ascona-Locarno.
Verfahren für eine Zivilehe für Schweizer Bürger oder Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz
Schritt 1: Meldung an das Zivilstandesamt
Das Paar muss bei der zuständigen Behörde (Zivilstandsamt) der Gemeinde bekannt geben (wenn das Paar unterschiedliche Wohnsitze hat, muss es eine der beiden auswählen), dass es heiraten will. Das Zivilstandsamt wird es über das Verfahren und die notwendigen Papiere beraten. Nach Vorlage der erforderlichen Papiere wird die Gemeinde eine 3-monatige schriftliche Genehmigung ausstellen. Innerhalb dieser 3 Monate, kann das Paar überall in der Schweiz heiraten.
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem Kreiszivilstandsamt
Wenn das Paar auf einem anderen Amt heiraten möchte als dem, in dem die Dokumente vorbereitet werden, muss es sich an eine der 8 Bezirksverwaltungsstellen im Tessin (Ufficio distrettuale dello stato civile) wenden.
Schritt 3: Wahl der Hochzeitslocation
Das Paar muss alle angeforderten Papiere der Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen und dann entscheiden, in welchem Hochzeitssaal heiraten und mit der zuständigen Behörde (Kontaktinformationen werden vom Bezirkszivilstandsamt gegeben) einen Termin vereinbaren.
Schritt 4: Organisation der Trauung
Organisation der Trauung und der Feier. Falls gewünscht, können Sie mit einem lokalen Hochzeitsplaner Kontakt aufnehmen.
Verfahren für eine Zivilehe für ausländische Bürger ohne Schweizer Wohnsitz
Schritt 1: Meldung an die Botschaft / Konsulat
Das Paar muss sich an die nächste Schweizer Botschaft / Konsulat wenden, um sie zu informieren, dass es in der Schweiz heiraten will. Die Schweizer Behörde wird das Paar über das Verfahren und die erforderlichen vorläufigen Papiere informieren.
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem Kreiszivilstandsamt
Die Schweizer Botschaft / Konsulat informiert das Paar, dass es sich an eine der 8 Bezirksverwaltungsstellen im Tessin (Ufficio distrettuale dello stato civile) wenden muss. Wenn die Braut und der Bräutigam keine der drei Schweizer Landessprachen (Italienisch, Deutsch oder Französisch) spricht, wird sie die Hilfe eines Dolmetschers brauchen.
Schritt 3: Wahl der Hochzeitslocation
Das Paar muss alle angefragten Dokumente dem Zivilstandsamt einreichen, dann muss es sich für den Hochzeitssaal entscheiden, und als letztes sich mit der zuständigen Behörde (die Kontaktinformationen werden vom Bezirkszivilstandsamt gegeben) in Verbindung setzten und einen Termin vereinbaren.
Schritt 4: Organisation der Trauung
Organisation der Trauung und der Feier. Falls gewünscht, können Sie mit einem lokalen Hochzeitsplaner Kontakt aufnehmen.
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